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Autor: Andreas Bergemann
01.08.2007 Erholungsbeihilfe als Belohnung

Wellness bezahlt vom Chef

Kopfmassage

Wollten Sie schon immer mal einen entspannten und erholsamen Wellness-Urlaub erleben? Mit richtig schönen Anwendungen wie Wellness-Massagen, verschiedenen Saunen und entspannenden Bädern? Dann nutzen Sie jetzt Ihre Chance, die Ihnen der Staat bietet. Das neue Zauberwort heißt Erholungsbeihilfe und verhilft Ihnen als Arbeitnehmer zu einem Zuschuss für einen schönen und vor allem erholsamen Kurzurlaub in einem Wellnesshotel.

Diese Beihilfe gibt es ohne bürokratische Hürden. Suchen Sie einfach eine schöne Wellnessreise bei beauty24 aus und beantragen Sie bei Ihrem Chef den Erholungsbeihilfevoucher. So überzeugen Sie ihn:

  • Sie als sein Mitarbeiter sind anschließend erholt und bereit für neue Aufgaben.

  • Sie sind wesentlich motivierter, denn Sie wurden für ihre gute Arbeit belohnt.

  • Ein Zuschuss ist bis 260 Euro sozialabgabenfrei und damit auch für den Chef günstig.

  • Es gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent.

  • beauty24 übernimmt die Handhabung, so dass Ihr Chef keinen Mehraufwand hat.

  • beauty24 garantiert die richtige Verwendung der Beihilfe.

Den Voucher gibt es unter www.erholungsbeihilfe.de. Hier kann sich Ihr Chef auch ausführlich informieren.

Rüeckenmassage

Wenn Sie den Voucher haben, buchen Sie Ihre Erholungsreise und geben bei der Buchung einfach die Nummer Ihres Vouchers an. Dann erhalten Sie für sich einen Zuschuss bis zu 156 Euro, für Ihren Ehepartner von bis zu 104 Euro. Diese Geld ist sozialabgabenfrei und Sie müssen darauf auch keine Einkommenssteuer zahlen. beauty24 stellt Ihrem Arbeitgeber den Voucherbetrag in Rechnung.

Der Vorteil

Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Wollen Sie eine luxuriöse Reise zu einem höheren Preis machen - kein Problem. Suchen Sie sich eine Reise nach Ihrem Geschmack aus - Sie bezahlen nur den Differenzbetrag.

Viel Spaß in Ihrem Wellnessurlaub - Sie haben es sich verdient!

News Archiv: Januar bis Dezember 2007

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